Lutz Liebscher im Thüringer Landtag
29,4 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen in Jena
Die kommunale Familie soll in den nächsten fünf Jahren bis 2024 zusätzliche Zuweisungen für Investitionen in Höhe von 568 Millionen – also insgesamt über eine halbe Milliarde – Euro erhalten. „Ob Renovierungsarbeiten am Löschteich einer kleineren Gemeinde oder größere Infrastrukturmaßnahmen in Städten, es gibt keine Kommune in Thüringen, in der nicht an irgendeiner Stelle der Schuh drückt. Deshalb haben wir ein Paket geschnürt, das die Investitionskraft der Kommunen langfristig verbessert und ihnen Planungssicherheit für die nächsten fünf Jahre bietet“, so der SPD-Landtagsabgeordnete Lutz Liebscher. Bereits in den Jahren 2014 bis 2019 wurden den Gemeinden und Landkreisen Zuweisungen in Höhe von 436 Millionen Euro bereitgestellt. Um den Investitionsbedarf der Kommunen weiterhin zu decken, ist eine Fortführung der Unterstützung durch Landeszuweisungen erforderlich. „Da die Kommunen selbst am besten wissen, welche Investitionen vor Ort am dringendsten notwendig sind, sollen sie selbst entscheiden, wofür das Geld ausgegeben werden soll. Für diese Lösung haben wir bei unseren Partnern entschieden geworben und konnten sie schließlich überzeugen“, so Lutz Liebscher weiter.
Je nach Einwohnerzahl werden die Gelder per pro Kopf Pauschale an die Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise ausgezahlt. „Für Jena bedeutet das in den kommenden fünf Jahren einen Zuschuss von rund 29,4 Millionen Euro“, so Lutz Liebscher, Landtagsabgeordneter für Jena. „Damit könnten wir zum Beispiel unsere Nahverkehrsinfrastruktur ausbauen, um das Netz in die Lage zu versetzen, künftig noch mehr Menschen transportieren zu können.“ So stünde auch der Einführung günstigerer Tarife, wie dem 365-Euro-Jahresticket oder dem kostenlosen Nahverkehr zunächst für Kinder und Jugendliche nichts mehr im Wege, so Liebscher abschließend.
Die Gesamtsumme von 568 Millionen Euro soll aus den Rücklagen sowie den Überschüssen aus dem Haushaltsjahr 2019 des Landes entnommen werden. Der Gesetzentwurf wurde heute im Thüringer Landtag erstmals beraten und in den zuständigen Ausschuss überwiesen. Die SPD-Landtagsfraktion strebt eine möglichst schnelle Beratung und Beschlussfassung, spätestens bis zum April 2020, an.